AVG § 13 und § 42 Abs. 1a Amtsstunden

Bekanntmachung

der Gemeinde Nassereith gemäß § 13 Abs. 2 und 42 Abs. 1a  des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und § 86b Bundesabgabenordnung - BAO:

§ 1

(1) Diese Kundmachung gilt für alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Nassereith, Karl-Mayr-Straße, 6465 Nassereith ist.

(2) Gemäß § 13 AVG werden für die Gemeinde Nassereith folgende Adressen, unter welchen Anbringen rechtswirksam eingebracht werden können, festgelegt:

Postadresse:           Karl-Mayr-Straße 116a, 6465 Nassereith
Telefonnummer:     +43 5265 5212
Telefaxnummer:     +43 5265 5212-18
E-Mail: gemeinde@nassereith.gv.at

(3) Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an dieses Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

§2

(1) Die Amtsstunden der Gemeinde Nassereith sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.

(2) Die für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten der Gemeinde Nassereith sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie am Montag, Mittwoch und Donnerstag nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung.

(3) Das Gemeindeamt Nassereith ist am 24. Dezember und 31. Dezember geschlossen.

§3

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs 1 in Verbindung mit § 42 Abs 1a AVG erfolgen ausschließlich an der elektronischen Amtstafel und im Internet unter der Adresse www.nassereith.at.

§4

(1) Für den elektronischen Schriftverkehr mit der Behörde müssen folgende Formate verwendet werden:

FormatSuffix
TextASCII (American Standard Code for Information Interchange),
UTF-8 (8-Bit UCS Transformation Format)
.txt, .xml, .csv
DokumentPDF (Portable Document Format).pdf
RTF (Rich Text Format).rtf
MS Office Word.doc, .docx
MS Office Excel.xls, .xlsx
MS Office Power Point.ppt, .pptx, .pps
GrafikGIF (Graphic Interchange Format).gif
JPEG (Joint Photographic Experts Group).jpg, .jpeg
TIFF (Tagged Image File Format).tif, .tiff
PNG (Portable Networks Graphics).png
KomprimierungZIP.zip

(2) Elektronische Anbringen gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, wenn sie

  • verschlüsselt sind
  • Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schaden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit, beeinträchtigen können
  • ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (zB VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten
  • Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (zB Registered Mail oder Cloud-Diensten) enthalten

§5

Diese Kundmachung tritt am 01.06.2023 in Kraft!


Nassereith, am 30.05.2023

Der Bürgermeister
Herbert Kröll