Auf Vorschlag des Gemeinderates der Gemeinde Nassereith hat der Präsident des Landesgerichtes Innsbruck
Herrn Martin Föger, Schulgasse 48, 6465 Nassereith
mit Wirksamkeit vom 25. März 2019 als neuen Legalisator der Gemeinde Nassereith bestellt und vereidigt. Herr Martin Föger ist seit 2006 Bediensteter der Gemeindeverwaltung und seit 2009 Finanzverwalter der Gemeinde Nassereith. Terminvereinbarung ab sofort unter Tel. +43 650 88 03 132 möglich!
Welche Aufgaben hat der Legalisator?
Der Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc. zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschriften, nicht aber die rechtliche Überprüfung eines Vertrages. Die Beglaubigung des Legalisators ist jedoch nur bei Eingaben in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Die betreffende Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, muss in der Gemeinde Nassereith wohnhaft und mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss die Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Legalisierungsgebühr:
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27. April 2023, BGBl. II Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von 14,30 zu entrichten.
Der Gemeindewaldaufseher erteilt Ihnen gerne Auskünfte über
* Waldbesitzstand* Gemeindegrenzen* Holzvermarktung
und alle sonstigen forstlichen Belange!