Friedhof Dormitz

Ortsfriedhof Dormitz

Friedhof Dormitz

Für die Verwaltung des Ortsfriedhofes und die Vergabe von Grabstätten ist die Gemeinde Nassereith zuständig! Wenden Sie sich in allen Fragen zum Ortsfriedhof an das Gemeindeamt (Tel. +43 5265 5212), in welchem auch die Friedhofs-pläne zur Einsichtnahme aufliegen.

Die Einrichtung der Grabstätte (Öffnen- u. Schließen) wird durch die Gemeinde Nassereith in Auftrag gegeben. Seit Herbst 2002 werden auch Urnengräber angeboten. Die Vorreservierung von Grabstätten ist nicht möglich - Urnengräber können jedoch vorreserviert werden!

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erstreckt sich auf die Dauer von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beisetzung des Verstorbenen. Nach Ablauf dieser Frist kann das Nutzungsrecht jeweils um weitere 10 Jahre auf Antrag verlängert werden!