Wohnbauförderung

Mit Beschlussfassung vom 20.09.2005 (letztmalig abgeändert am 02.12.2015) hat der Gemeinderat Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus der Wohnbau- und Wirtschaftsförderung beschlossen. Personen, die in der Gemeinde Nassereith ein Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des § 2 Abs. 3 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes errichten die nicht gewerblich oder industriell genutzt werden, wird von der Gemeinde Nassereith als Wohnbauförderung ein Zuschuss zu den Erschließungskosten in Höhe von 20 % des zur Vorschreibung gelangenden Erschließungsbeitrages gewährt.

Zuständig