Wirtschaftsförderung

Mit Beschlussfassung vom 20.09.2005 (letztmalig abgeändert am 02.12.2015) hat der Gemeinderat Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus der Wohnbau- und Wirtschaftsförderung beschlossen.

Zur Förderung der heimischen Wirtschaft wird für Bauten oder Bauteile die ausschließlich gewerblich oder industriell genutzt und ganzjährig betrieben werden, ein Zuschuss zu den Erschließungskosten (§ 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz) gewährt. Dieser Zuschuss wird so bemessen, dass für derartige Bauten oder Bauteile die gleiche Bemessungsgrundlage wie für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude gem. § 9 Abs. 3 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz herangezogen wird.

Zuständig