Standesamt/Staatsbürgerschaft

Wichtiger Hinweis: 

Kostenlose Urkunden bei Geburt eines Kindes

Wir dürfen nochmals darauf hinweisen, dass infolge einer Änderung des Gebührengesetzes alle Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis), von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit sind.

Die Gebühren- und Abgabenbefreiung gilt auch für die Erstausstellung des Staatsbürgerschafts-nachweises für ein Kind. Dieser kann auch noch innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes beim Standesamt eingebracht werden (zuständig für die Ausstellung – Hauptwohnsitz des Kindes!).

Da der Staatsbürgerschaftsnachweis in vielen Fällen bis zum Lebensende Gültigkeit hat, empfiehlt es sich, diesen schon im Kindesalter zu beantragen.

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamt/Staatsbürgerschaft
AdresseKarl-Mayr-Straße 116a
6465 Nassereith
ZimmerAmtsleiter oder Bürgerservice
Telefon+43 5265 5212
Faxnummer+43 5265 5212-16
E-Mail (offiziell)standesamt@nassereith.gv.at

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