Solarförderung

Solarförderung der Gemeinde Nassereith

Der Gemeinderat der Gemeinde Nassereith hat in seiner Sitzung vom 03.03.2009 (letztmalig abgeändert am 16.12.2014) für die Errichtung von Solaranlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen: 

1.) Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen für Wohnungen, Wohnhäuser u. Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Nassereith.
2.) Die Förderungsrichtlinien entsprechen jenen der Wohnbauförderung. 
3.) Die Förderung beträgt € 30,- je m² Kollektorfläche, maximal € 350,-.
4.) Die Förderung ist bei der Gemeinde Nassereith schriftlich zu beantragen.  

An Unterlagen sind vorzulegen:

a) Zusage, dass für die Anlage eine Förderung im Rahmen der Wohnbauförderung gewährt wird.
b) Sofern nach der TBO 2011 erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage.

5.) Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung der Wohnbauförderung). 

6.) Die Förderungsaktion hat am 01. Jänner 2005 begonnen und endet am 31. Dezember 2016, wobei die Gewährung der Förderung im Sinne dieser Richtlinien an folgende Termine gebunden ist:
a) Antragstellung bis spätestens 31.12.2015
b) Fertigstellung der Anlage bis spätestens 31.12.2016

) Für Gewerbebetriebe gelten die obigen Richtlinien mit der Maßgabe, dass bei Betrieben die Bestimmungen der Wohnbauförderung keine Anwendung finden (Pkt. 2 u. Pkt. 4 lit.a).

Der Bürgermeister:

Kröll Herbert e.h.  

Zuständig

Zuständigkeiten