Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

Tirol-Zuschuss

Der Tirol-Zuschuss, der von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Wichtiger Hinweis: 
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.

Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Weitere Informationen zum Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 finden Sie auf der Homepage des Landes Tirol unter folgenden Link Tirol-Zuschuss | Land Tirol.

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