Förderrichtlinien (energie- und klimaaktive Gemeinde)

Formular - Förderansuchen 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nassereith bekennt sich zu seiner Verantwortung, eine nachhaltige Entwicklung in der kommunalen Energie- und Umweltpolitik einzuleiten, laufend umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung v. 04. April 2017 den einstimmigen Beschluss gefasst, dem e5-Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden in Tirol beizutreten. Im Rahmen dieses Programms wurden vom e5-Arbeitskreis der Gemeinde Nassereith die nachfolgenden Förderrichtlinien ausgearbeitet, welche mit Beschlussfassung des Gemeinderates der Gemeinde Nassereith vom 06. November 2018 genehmigt und mit Beschlussfassung des Gemeinderates vom 05.05.2020 (Wirksamkeit ab 01.01.2020), 18. Mai 2022 (mit Wirksamkeit vom 01.01.2022), 23.02.2023 (Wirksamkeit ab 01.03.2023) und 30.01.2024 (Wirksamkeit mit 01.01.2024) abgeändert wurden. Mit Beschlussfassung des Gemeinderates der Gemeinde Nassereith vom 07.05.2024 wurde die e5-Mitgliedschaft stillgelegt, da der Bedarf für eine Prozessbegleitung durch die Energieagentur Tirol derzeit nicht mehr gegeben ist. Mit Beschluss vom 24.02.2026 wurden die Förderrichtlinien erneut geändert und treten mit Wirkung zum 01.03.2026 wie folgt in Kraft:

1.  Solarförderung

Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung (und Heizungsunterstützung) für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Nassereith durch einen einmaligen Kostenzuschuss der Gemeinde. Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt € 30,00 je m² Kollektorfläche, maximal jedoch € 350,00 je Anlage.


Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist: 
  • a) Förderung der jeweiligen Solaranlage durch das Land Tirol/Abteilung Wohnbauförderung und Einhaltung der diesbezüglichen Förderrichtlinien des Landes Tirol. 
  • b) Nachweis der baubehördlichen Bewilligung, sofern die Solaranlage nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung einer Genehmigung bedarf.

Die Förderung ist bei der Gemeinde Nassereith schriftlich, nach Montage und Abnahme der Solaranlage und unter Anschluss der Förderzusage des Landes Tirol (Wohnbauförderung) binnen einer Frist von 1 Jahr ab Errichtung/Montage der Solaranlage zu beantragen. Für Gewerbebetriebe gelten die obigen Richtlinien mit der Maßgabe, dass der Nachweis der Wohnbauförderung (lit. a) entfallen kann. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinien, verlieren die bisherigen Richtlinien zur Gewährung einer Solarförderung in der Gemeinde Nassereith ihre Gültigkeit.






2.  Förderung – Ankauf waschbarer und wiederverwendbarer Windeln

3. Förderung – Verwendung von Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen

4. Förderung - Haushaltsgerätetausch

5. Förderung – Energieberatung aus Anlass einer thermischen, umfassenden Sanierung eines Altbestandes

6. Förderung – Ankauf von Wassersprudlern (Geräte zur Aufbereitung von Sodawasser z.B. Sodastream ua.) mit Glasbehälter (Flasche)

7. Förderung - Wärmepumpenanlagen 

8. Förderung - Klimaticket (12 %)

9. Förderung - Kinderanhänger/Lastenanhänger 

Mit der Verbreitung von Elektrofahrrädern ist die bewegte Topografie kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Gemeinde Nassereith gewährt daher als Mobilitätsförderung zur Erhöhung der Alltagsnutzung (z.B. Einkaufsfahrten, Kinderhol- und Bringdienste usw.) für die Anschaffung von Fahrradanhänger (Kinder- und Lastenanhänger) im Rahmen des bestehenden e5- Förderprogrammes nachfolgende Förderungen: 

a) Kinderanhänger bis € 100,00 (max. 50 % der Anschaffungskosten)
b) Lastenanhänger bis € 80,00 (max. 50 % der Anschaffungskosten) 

Voraussetzungen: 

- Je Haushalt wird nur ein Anhänger gefördert 
- Hauptwohnsitz AntragstellerIn in Nassereith 
- Antragstellung/Vorlage der Rechnung (lautend auf den Namen des Käufers/der Käuferin) innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungslegung 
- Anhänger muss den gültigen Richtlinien der STVO 1960 entsprechen

Für alle angeführten Förderungen (1 – 9) gilt:

Für die Antragstellung werden von der Gemeinde Nassereith entsprechende Antragsformulare sowohl in Papierform als auch online (Homepage der Gemeinde) zur Verfügung gestellt. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die von der Gemeinde Nassereith gewährten Fördermittel widmungsgemäß zu verwenden. Die jeweilige Förderung kann widerrufen bzw. zurückgefordert werden, wenn der Förderungsnehmer zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht oder maßgebliche Tatsachen verschwiegen hat. Für die Förderungen der Gemeinde Nassereith im Rahmen des e5 Programmes wird der Gesamtfördertopf für alle Förderungen (Punkt 1- 9) mit jährlich 6.000,00 Euro begrenzt und budgetär berücksichtigt. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt bis zur Ausschöpfung dieses Gesamtfördertopfes in der Reihenfolge der Antragstellung durch die jeweiligen Förderungswerber. Diese Förderungen der Gemeinde Nassereith stellen eine freiwillige Leistung und Unterstützung der Gemeinde Nassereith, nach Maßgabe der finanziellen Mittel im jeweiligen Voranschlag, dar. Es besteht somit auf die Gewährung der Förderungen kein Rechtsanspruch. 

Förderrichtlinien_Gemeinde_Nassereith_03-2026[2].pdf herunterladen (0.35 MB)

Formular - Förderansuchen 


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