Erweiterterung Härtefonds der TIWAG und IKB

strom

Die TIWAG und die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) stellen für ihre Kundinnen und Kunden eine Ermäßigung des Energiepreises zur Verfügung. Um möglichst viele Anspruchsberechtigte zu erreichen, informiert die Gemeinde über die wichtigsten Details und den Ablauf der Antragstellung.

Aufstockung des Stromhärtefonds

Der Stromhärtefonds der TIWAG und der IKB wurde erweitert, um Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu entlasten. Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, erhalten eine Unterstützung in Höhe von bis zu 104,40 Euro brutto, die direkt mit der nächsten Stromrechnung gutgeschrieben wird. Bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 2.900 Kilowattstunden profitieren anspruchsberechtigte Haushalte damit von einem deutlich vergünstigten Energiepreis. Nach Angaben der TIWAG entspricht dies einer Entlastung von etwa drei Cent pro Kilowattstunde bzw. rund 30 Prozent des Energiepreises.

Voraussetzungen und Antragstellung

Unterstützungsberechtigt sind alle Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind und ihren Strom von der TIWAG oder der IKB beziehen. Die Einreichung der Unterlagen ist im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. Juni 2026 möglich.

Für den Antrag müssen das Schreiben über die OBS-Befreiung sowie die Strom-Jahresabrechnung 2025 vorgelegt werden. Die vollständigen Unterlagen können entweder per Post an das „Netzwerk Tirol hilft“, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck, geschickt oder per E-Mail an netzwerk@tirol.gv.at übermittelt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Dokumente persönlich beim Tiroler Hilfswerk in der Meraner Straße 5 in Innsbruck abzugeben.

Nähere Infos unter: sc@tiwag.at, telefonisch unter 0800 818 819 oder https://www.tiwag.at/unternehmen/ueber-uns/news/tiwag-und-ikb-stocken-sozialen-haertefonds-auf/

Wir ersuchen alle berechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, diese Entlastungsmöglichkeit zu nutzen, und danken für die Unterstützung bei der Weitergabe der Informationen.



28.11.2025